14.04.2013 22:05 |
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#Kultursplitter|
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Macht Religion die Menschen moralisch besser? Zürich - In der „Sternstunde Religion“ des Schweizer
Fernsehens wurde die Streitfrage gestellt: Brauchen wir Menschen Gott, um gut zu
sein? Brauchen wir für die Moral Religion? Pro und Contra - wer hat die besseren
Argumente? Fazit: Der Philosoph Norbert Hoerster machte aus der Sternstunde
Religion eine Sternstunde Philosophie und entzauberte die Theologie. [Quelle: hpd.de] JWD
„Macht Religion die Menschen moralisch besser?“ lautete das angekündigte Thema
der SRF-Sternstunde Religion vom letzten Sonntag. Der Philosoph Norbert Hoerster
und der Theologe Georg Pfleiderer diskutierten unter der Leitung von Judith
Hardegger.
Quelle: gbs- Koblenz via
Youtube | veröffentlicht 01.06.2013 | Link aktualisiert
14.3.2018
Macht Religion die Menschen
moralisch besser?
- SRF Sternstunde
[Auszug] Taugt die christliche Religion zur Begründung der Moral?
Das angekündigte Thema wurde nur kurz gestreift. Dann übernahm Hoerster die
faktische Gesprächsleitung zum revidierten Thema: „Taugt die christliche
Religion zur Begründung der Moral in einer aufgeklärten Gesellschaft?“ Dabei
drängte er den Theologen Pfleiderer immer mehr in die Enge. In der Regel
diskutieren in der Sternstunde Religion die Theologen und Gläubigen unter sich
und genügen sich oft mit gemütlichen Plaudereien. Diesmal hingegen sollte es
ganz anders werden.
Dem berühmten Diktum Dostojewskis „Wenn es keinen Gott gibt, dann ist alles
erlaubt“ setzte Hoerster eine Moralbegründung in „säkularer, aufklärerischer
Weise“ entgegen. Auch Pfleiderer zog die Evidenz dieses Diktums in Zweifel und
gab erstaunlicherweise zu, „dass Regeln sich auch ohne ausdrücklich theologische
und religiöse Begründung einleuchtend machen lassen“, insbesondere bei kleinen
Kindern. Das sei doch ein „relativ evidenter Sachverhalt“. Der Mensch könne
„auch ohne Gott Sinn erfahren“.
Der Philosoph lockte den Theologen aufs theologische Glatteis
Diesen Steilpass nahm der Philosoph Hoerster dankbar an und setzte zu seiner
ersten Frage an: „Sie würden also sagen, wir brauchen die Religion und auch das
Christentum nicht, um unsere Werte und die Moral plausibel zu begründen?“ Doch,
antwortete Pfleiderer, man sollte darauf nicht verzichten, „weil der christliche
Glaube gute Begründungen für Moral hat“. Während Hoerster die Moral mit dem
„menschlichen Wohlergehen“ begründete und daraus die Menschenrechte ableitete,
war Pfleiderer der Meinung, dass „Nützlichkeitserwägungen“ keine Grundlage für
die Moral seien. Nutzenfragen seien „in ihrer Wurzel nicht zwingend moralische
Fragen“.
In der Rolle des sokratisch Fragenden lockte nun der Philosoph den Theologen
weiter aufs theologische Glatteis: „Wie kann man denn moralische Werte erkennen
und begründen, ganz unabhängig davon, ob sie dem Wohl des Menschen zuträglich
sind?“ Durch die „Menschenwürde“, erklärte Pfleiderer, und durch die
Überzeugung, dass der Mensch einen „intrinsischen, absoluten Wert“ habe.
Der Begriff der Menschenwürde ist eine „Leerformel“
Hierauf stellte Hoerster seine dritte Frage: „Würden Sie diesen Wert in der
Gottebenbildlichkeit des Menschen sehen oder in der Beseelung des Menschen oder
worin? Wo kommt da die Religion ins Spiel?“ Pfleiderer wich aus: „Ich glaube, es
ist wichtig, dass man nicht sofort gewissermaßen nach den Eigenschaften des
Menschen - wie die Vernunft - fragt, die als Kriterien herangezogen werden. Es
ist gut, dass der Gedanke der Menschenwürde gerade diese Frage nach den
Kriterien zurückstellt“.
Ob soviel theologischer Unklarheit platzierte Hoerster seine vierte Frage: „Was
verstehen Sie unter Menschenwürde? Das ist doch ein wahnsinnig vager Begriff,
der einer Leerformel gleichkommt. Da kann man alles hineinpacken, was immer man
will“. Darauf brachte Pfleiderer ein weiteres, theologisches Konstrukt ins
Spiel: „Gerade im Christentum liegen gute Möglichkeiten vor, zur Begründung der
Menschenwürde. Denken Sie nicht nur an die Gottebenbildlichkeit des Menschen,
sondern – und das ist sogar wichtiger – an die Gotteskindschaft, welche in der
Bibel eine größere Rolle spielt.“
Pfleiderer lieferte den Beweis für die „Leerformel“ gleich selbst
Hoerster ließ nicht locker und setzte zur fünften Frage an: „Aber was folgt
daraus? Das ist doch so vage und allgemein. Sind da nicht zum Beispiel die
neuzeitlichen Menschenrechte viel aussagekräftiger? Damit kann man doch etwas
anfangen und die haben Folgen“. Damit leitete Hoerster die Diskussion auf die
praktische Ebene: Der Begriff der Menschenwürde sage nichts darüber aus, wie man
konkret handeln solle. Zum Beispiel bei „schwierigen Grenzfragen am Anfang des
Lebens. Wann beginnt das Leben? Mit der Befruchtung oder im Verlauf der
Schwangerschaft?“
Dazu verwies Hoerster auf „eine Erklärung, die vor etwa 20 Jahren vom Rat der
evangelischen Kirche in Deutschland gemeinsam mit der deutschen
Bischofskonferenz erlassen wurde, wo ausdrücklich gesagt wird, das Recht auf
Leben beginnt mit der Befruchtung. Damit ist jede Abtreibung verbots- und auch
strafwürdig. Und warum beginnt das Leben mit der Befruchtung? Weil dann das
Entscheidende, was den Menschen ausmacht, die Gottebenbildlichkeit und die
unsterbliche Seele, dem Menschen gegeben wird. Das ist die Meinung der
christlichen Kirche.“
Auf diese Kritik musste Pfleiderer zugeben: „Es ist völlig richtig, dass sich
aus dem ethischen Grundbegriff der Menschwürde nicht zwingend und mit
eindeutiger Konsequenz bestimmte Schlussfolgerungen für den Umgang mit dem
anfänglichen menschlichen Leben ziehen lassen. Ich fand es keine Sternstunde der
Religion, dass die beiden großen Kirchen in Deutschland sich so eindeutig zu dem
bestimmten Zeitpunkt auf die Zeugung festgelegt haben. Gerade die evangelischen
Kirchen sind in der Folgezeit auch wieder differenzierter geworden“. Damit
bestätigte Pfleiderer gleich selbst den Vorwurf Hoersters, dass die Menschwürde
eine „Leerformel“ ist.
Übertriebene Höllenstrafen für vorehelichen Sexualverkehr
Dann griff Hoerster das absurde Bestrafungskonzept der christlichen Religionen
an: „Es gibt im Christentum die Lehre von den ewigen Höllenstrafen. Die Hölle
und der Teufel spielt im Neuen Testament eine ganz große Rolle. Luther spricht
sehr oft vom Teufel und der Hölle. Der letzte Papst hat in mehreren
Veröffentlichungen eindeutig gesagt, dass die Lehre von den ewigen Höllenstrafen
unaufgebbar ist.“ Da stelle sich natürlich die Frage, welche Handlungen bestraft
würden. Etwa nach traditioneller katholischer Morallehre „jeglicher vorehelicher
oder außerehelicher Sexualkontakt“. Und Hoerster fragte sarkastisch: „Ist das
nicht etwas übertrieben - ewige Höllenstrafen für einen vorehelichen Sexualakt?“
Einen Lobgesang auf die Hölle wollte freilich auch Pfleiderer in der heutigen
Zeit nicht anstimmen. Dabei tanzte er auf Eiern: „Die Hölle ist erstens
repressiv. Das hängt mit diesem sanktionierenden Gott zusammen. Die Glaubenden
sollten eigentlich aus freien Stücken und gerne und weil sie sich von Gott
angenommen wissen, moralisch handeln, und nicht aus Furcht vor Höllenstrafen“.
Das andere Problem mit der Höllenvorstellung sei, „dass die Glaubenden auch
keine Schadenfreude haben sollten, dass andere in der Hölle schmoren“. Das seien
„im Kern problematische und unchristliche Vorstellungen.“
Aber der Ton liege in der christlichen Jenseitslehre „nicht auf der
Gleichberechtigung von Himmel und Hölle". Die Hölle sei „der Kontrast, mit dem
sich die Glaubenden nicht so intensiv beschäftigen sollten". Wie intensiv die
Beschäftigung mit der Höllenqual im Idealfall zu sein hat, ließ der Theologe
wohlweislich offen. Vielleicht ergibt sich daraus ein zukünftiges
Forschungsthema für den Schweizerischen Nationalfonds.
Auf diesem Hintergrund stellen sich zur Sternstunde Religion ganz grundsätzliche
Fragen: Wieso haben die Religionen - insbesondere die christlichen - einen so
prominenten Platz im Schweizer Fernsehen? Während die Religionslosen unter die
Sendegefäße der Sternstunde Kunst und Philosophie subsumiert werden. [..]
[Ende Auszug]
Weiterlesen im Vollständigen Artikel bei ' hpd.de ' ..hier
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Passend zum Thema:
07/2003 Moralbegründung ohne Metaphysik
Eine Frage, die seit je im Zentrum der abendländischen Moralphilosophie
gestanden hat, ist die Frage nach der objektiven Begründbarkeit moralischer
Normen: Sind moralische Normen dem Menschen in einer objektiven Realität
vorgegeben und somit prinzipiell erkennbar? Sind moralische Normierungen,
Sollensaussagen, nicht anders als irgendwelche Seinsaussagen grundsätzlich
wahrheitsfähig?
Dies ist eine Frage ontologisch-erkenntnistheoretischer Natur. Die Antwort auf
sie ist bis heute äußerst umstritten. Denker wie Platon, Aristoteles, Thomas von
Aquin, Kant haben sie – auf freilich sehr unterschiedliche Art – positiv, Denker
wie Epikur, Hobbes, Hume, Max Weber negativ beantwortet.
Angenommen, eine positive Antwort wäre gerechtfertigt; was wären die
Konsequenzen? Es wäre prinzipiell möglich, die richtige Moral im Wege der
Erkenntnis zu entdecken und ihre Normen den Menschen als objektiv gültige
Sollensgebote vor Augen zu führen. Wäre damit aber das Problem einer
Moralbegründung in vollem Umfang gelöst?
Weiterlesen im Originaldokument bei ' gkpn.de ' (PDF)
..hier
Info:
Norbert Hoerster (* 15. März 1937 in Lingen) ist ein deutscher Philosoph, der
sich insbesondere mit Fragen der Rechtsphilosophie, Ethik und
Religionsphilosophie beschäftigt. Er lehrte von 1974 bis 1998 Rechts- und
Sozialphilosophie an der Universität Mainz. [..]
Hoerster studierte an verschiedenen deutschen und ausländischen Universitäten
Rechtswissenschaft und Philosophie. 1960 legte er beim Oberlandesgericht Hamm
die erste juristische Staatsprüfung ab, 1963 schloss er an der University of
Michigan sein Philosophiestudium mit dem Master of Arts ab.
1964 promovierte er an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zum Dr.
jur., 1967 an der Ruhr-Universität Bochum zum Dr. phil. In den Jahren 1967 und
1968 war er als Dozent an der University of Michigan tätig und konnte einen
Forschungsaufenthalt an der University of Oxford wahrnehmen. Nach seiner
Habilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität München 1972 erhielt er 1974
einen Lehrstuhl für Rechts- und Sozialphilosophie an der Universität Mainz. [..]
[Quelle: Wikipedia ..hier]
Anmerkung: Norbert Hoersters logisch hergeleiteten moralphilosophische
Überlegungen sind meines Erachtens den metaphysisch behaupteten, nicht selten
willkürlichen Regeln, weit
überlegen und würden bei ihrer Durchsetzung viele Probleme auf dieser Welt
lösen. Besonders an seinem Paradebeispiel, dem allgemeinen Tötungsverbot, wird
für Jedermann einsichtig, wie dieses zunächst hypothetisch angenommene Interesse
auch tatsächlich allgemeines Grundinteresse eines jeden vernünftig denkenden
Menschen darstellt und zu einer kategorischen Handlungsvorschrift werden muss.
Selbstmordattentate, Drohnenangriffe usw. sind mit einer solchen, rational
begründeten Moral nicht zu rechtfertigende Verstöße gegen grundlegende
Mehrheitsinteressen der Menschen und müssen deshalb weltweit sanktioniert
werden. Es versteht sich von selbst, dass ein Tötungsverbot nur allgemeine
Akzeptanz finden kann, wenn jeder auf ein gelegentliches Tötungsinteresse auch
dann verzichtet, wenn er wegen einer eventuell überlegenen Machtposition die
Sanktionierung einer solchen Tat nicht fürchten bräuchte. Denn letztlich ist
jeder, auch der Stärkste verwundbar, wie zahllose Attentate immer wieder zeigen
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30.12.2013 16:35 Kriegsministerin von der Leyen sollte auf
Parteifreund Todenhöfer hören Jürgen Todenhöfer, einst selbst ein
Kriegstreiber in der "CDU-Stahlhelmfraktion" hat bewiesen, dass Menschen prinzipiell, auch nachdem sie
Bundestagsabgeordnete waren, dazulernen und sich ändern können. Über seine
Parteikollegin Ursula Gertrud von der Leyen, die kürzlich zumindest formal zur
"Verteidigungsministerin" mutierte, wird eine ähnlich frohe Botschaft eher nicht
zu verkünden sein. Ihre bisherigen Statements lassen Schlechtes ahnen. Von
Friedensengel keine Spur. JWD..weiterlesen